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Gerhard Hirschmann

Nach zwei Monaten erfuhr Gerhard Hirschmann, dass die Polizei sein Treffen mit Vereinskollegen zu Unrecht aufgelöst hat.

30. Mai 2020 / 06:57 Uhr

Schuss ins Knie: Steirische „Corona-Party“ war erlaubt

Was für ein gefundenes Fressen für die Mainstream-Medien, als der damalige steirische FPÖ-Landtagsabgeordnete Gerhard Hirschmann am 21. März trotz der Corona-Verbote mit drei weiteren Personen in einem Vereinslokal in Heiligenkreuz am Waasen (Bezirk Leibnitz) zusammenkam. Die vier Vereinsmitglieder besprachen eine allfällige Sanierung des Tennisplatzes. Wenig später stand die Polizei vor der Tür; sie war wegen Lärmbelästigung gerufen worden – und löste die „Corona-Party“ auf, wie sowohl die Pressemeldung der Polizei als auch der Standard die Vereinsbesprechung genüsslich bezeichneten. Endlich wieder ein Freiheitlicher, den man an den Pranger stellen konnte!

Verfahren eingestellt

Hirschmann legte umgehend sein Amt als Landtagsabgeordneter zurück, um den Schaden für die FPÖ zu minimieren.

Jetzt, mehr als zwei Monate später, erreichte Hirschmann eine knappe Mitteilung des Strafreferats der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz. Inhalt: Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.

Tendenziöse Berichterstattung durch Polizei

FPÖ-Landesparteisekretär Stefan Hermann hält dazu fest, dass die damalige Zusammenkunft zwar vielleicht nicht notwendig, aber aus rechtlicher Sicht auch nicht verboten war:

Die regelrechte Hetzjagd, die gegen Gerhard Hirschmann stattgefunden hat, war ein Skandal und die Diffamierungen, die tief ins Persönliche gingen, einfach schäbig. Die Einstellung des Verfahrens zeigt, dass auch die Aussendung der unter schwarzer Ministerverantwortung stehenden Pressestelle der Landespolizeidirektion völlig überzogen und irreführend war.

Die Hintergründe und die Intention der sehr tendenziösen Pressemeldung der Polizei sollen Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage werden. Bundesminister Nehammer wird dann erklären müssen, weshalb bei einer behördlichen Aussendung der Begriff „Corona-Party“ verwendet wird und inwieweit diese Wortkreation als Fachterminus zu werten ist.

Schuss ins Knie

Das Verfahren gegen Hirschmann und dessen Einstellung zeigt aber noch etwas anderes: Seit zwei Monaten rollt eine Welle von Anzeigen, Aufforderungen zur Rechtfertigung, Strafverfügungen und Strafbescheiden durchs Land. Teilweise sind die Vorwürfe ziemlich absurd und auch nicht nachvollziehbar, die Strafen empfindlich hoch bei gewöhnlich 500 Euro.

In vielen Fällen ist die Rechtslage allerdings unklar. Unklar ist auch, ob die Corona-Verordnungen überhaupt vor dem Verfassungsgericht halten, weshalb die unsinnigen Strafen bereits vielfach beeinsprucht werden. Und da ist der Fall Hirschmann nur einer unter vielen. Aber ein medial beachteter – der die Willkür in der Corona-Zeit und die Fehler bei der schwarz-grünen Regierungsarbeit, nämlich der Umsetzung der Corona-Maßnahmen, allen vor Augen führt.

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